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Förderungen Januar 2026

Investitionsfreibetrag 2026 — Verlängerung und Erweiterung

Der Investitionsfreibetrag (IFB) wurde bis Ende 2027 verlängert und um zwei Punkte erweitert: höhere Sätze für ökologische Investitionen und eine vereinfachte Antragstellung für Kleinbetriebe.

Der reguläre IFB beträgt weiterhin 10 % der Anschaffungskosten und kann zusätzlich zur AfA geltend gemacht werden. Für ökologische Investitionen — PV-Anlagen, E-Fahrzeuge, energieeffiziente Gebäudesanierung — gilt ein erhöhter Satz von 15 %.

Kleinbetriebe mit unter zehn Mitarbeitenden können den IFB seit 2026 ohne separaten Antrag direkt in der Steuererklärung geltend machen. Nachweise sind aber weiterhin sieben Jahre aufzubewahren.

Voraussetzung bleibt: das Wirtschaftsgut muss länger als vier Jahre im Betriebsvermögen verbleiben — sonst kommt es zur Nachverrechnung.

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