Der Investitionsfreibetrag (IFB) wurde bis Ende 2027 verlängert und um zwei Punkte erweitert: höhere Sätze für ökologische Investitionen und eine vereinfachte Antragstellung für Kleinbetriebe.
Der reguläre IFB beträgt weiterhin 10 % der Anschaffungskosten und kann zusätzlich zur AfA geltend gemacht werden. Für ökologische Investitionen — PV-Anlagen, E-Fahrzeuge, energieeffiziente Gebäudesanierung — gilt ein erhöhter Satz von 15 %.
Kleinbetriebe mit unter zehn Mitarbeitenden können den IFB seit 2026 ohne separaten Antrag direkt in der Steuererklärung geltend machen. Nachweise sind aber weiterhin sieben Jahre aufzubewahren.
Voraussetzung bleibt: das Wirtschaftsgut muss länger als vier Jahre im Betriebsvermögen verbleiben — sonst kommt es zur Nachverrechnung.
Steuerliche Sachverhalte sind selten schwarz oder weiß. Wir nehmen uns Zeit für Ihre konkrete Situation und finden gemeinsam die Lösung, die zu Ihnen passt.
Erstgespräch vereinbaren