Mit Jahresbeginn 2026 sind mehrere arbeitsrechtliche Änderungen in Kraft getreten. Wir haben die wichtigsten zusammengefasst.
Lohntransparenz: Stellenausschreibungen müssen ab sofort einen Mindestlohn enthalten. Pauschale Formulierungen wie „überkollektivvertraglich“ reichen nicht mehr aus.
Bildschirmpause: Bei mehr als sechs Stunden Bildschirmarbeit pro Tag besteht Anspruch auf eine 10-minütige Pause — nachweispflichtig in der Zeitaufzeichnung.
Whistleblower: Unternehmen ab 50 Mitarbeitenden müssen eine interne Meldestelle einrichten. Anonyme Meldungen müssen binnen sieben Tagen bestätigt werden.
Wir unterstützen bei der Anpassung Ihrer Dienstverträge und der Einrichtung der gesetzlich vorgeschriebenen Strukturen.
Steuerliche Sachverhalte sind selten schwarz oder weiß. Wir nehmen uns Zeit für Ihre konkrete Situation und finden gemeinsam die Lösung, die zu Ihnen passt.
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