Das Bundesministerium für Finanzen hat im November 2025 einen aktualisierten Erlass zur Besteuerung von Kryptowerten veröffentlicht. Vor allem die Behandlung von Staking, Lending und NFTs ist nun klarer geregelt.
Staking-Erträge gelten als Einkünfte aus Kapitalvermögen und unterliegen dem besonderen Steuersatz von 27,5 %. Die Bewertung erfolgt im Zeitpunkt des Zuflusses zum Tageskurs.
NFT-Verkäufe werden weiterhin als sonstige Einkünfte behandelt, sofern keine Gewerblichkeit vorliegt. Die einjährige Spekulationsfrist gilt nicht — jeder Verkauf ist in voller Höhe steuerpflichtig.
Wir empfehlen eine saubere Wallet-Dokumentation mit Datum, Kursangabe und Transaktionstyp. Tools wie CoinTracking oder Blockpit erleichtern die Aufbereitung erheblich.
Steuerliche Sachverhalte sind selten schwarz oder weiß. Wir nehmen uns Zeit für Ihre konkrete Situation und finden gemeinsam die Lösung, die zu Ihnen passt.
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