Die Liste der spendenbegünstigten Einrichtungen wurde Ende 2025 aktualisiert. Erstmals dabei sind auch zahlreiche Kunst- und Kulturvereine — bisher waren steuerbegünstigte Spenden in diesem Bereich kaum möglich.
Spenden an begünstigte Empfänger sind bis zu 10 % des Jahresgesamtbetrags der Einkünfte als Sonderausgabe absetzbar — bei Unternehmen entsprechend als Betriebsausgabe.
Neu in der Liste: Vereine zur Förderung der zeitgenössischen Kunst, Literatur-Stipendien-Trägervereine sowie Einrichtungen zur Bewahrung des österreichischen Kulturerbes. Die vollständige Liste finden Sie auf der Website des BMF.
Achtung: Die Empfänger-Einrichtung muss am 31.12. des Spendenjahres aktiv im Spendenbegünstigungsverzeichnis stehen — nachträgliche Streichungen führen zur rückwirkenden Aberkennung.
Steuerliche Sachverhalte sind selten schwarz oder weiß. Wir nehmen uns Zeit für Ihre konkrete Situation und finden gemeinsam die Lösung, die zu Ihnen passt.
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