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Einkommensteuer Dezember 2025

Kinderbetreuungskosten — Absetzbarkeit ab 2026

Die steuerliche Absetzbarkeit von Kinderbetreuungskosten wurde 2026 neu geregelt. Statt des bisherigen Absetzbetrags gibt es nun einen Sonderausgabenabzug bis 2.500 Euro pro Kind und Jahr.

Absetzbar sind Kosten für Kinderkrippe, Kindergarten, Hort, Tagesmütter und ähnliche institutionelle Betreuungseinrichtungen. Nicht absetzbar sind Kosten für Großeltern oder andere Familienmitglieder.

Voraussetzung: das Kind ist unter 14 Jahre, lebt im selben Haushalt und wird von einer geprüften Einrichtung betreut. Die Aufwendungen müssen über Bankkonto bezahlt und durch eine Rechnung nachgewiesen werden.

Bei getrennten Eltern kann jeder Elternteil seinen Anteil an den tatsächlich getragenen Kosten geltend machen — eine Aufteilung erfolgt nach Vereinbarung.

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