Mit Wirkung 1.1.2026 wurde die Kleinunternehmer-Umsatzgrenze von 35.000 auf 55.000 Euro netto angehoben. Die Toleranzgrenze für einmalige Überschreitungen beträgt weiterhin 10 % — einmal in fünf Jahren.
Die Anhebung entlastet vor allem Selbständige im Kunst- und Kulturbereich, freie Berufe und Klein-Dienstleister:innen, deren Jahresumsätze bisher knapp über der alten Grenze lagen.
Achtung: Wer von der Pauschal-Regelung Gebrauch macht, kann keinen Vorsteuerabzug geltend machen. Bei größeren Investitionen kann es daher sinnvoll sein, freiwillig zur Regelbesteuerung zu optieren — Bindefrist fünf Jahre.
Lassen Sie uns vor einer Optionserklärung gemeinsam durchrechnen, welche Variante für Sie steuerlich günstiger ist.
Steuerliche Sachverhalte sind selten schwarz oder weiß. Wir nehmen uns Zeit für Ihre konkrete Situation und finden gemeinsam die Lösung, die zu Ihnen passt.
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