Der Klimabonus wird auch 2026 ausgezahlt, jedoch in regional differenzierter Höhe. Die Auszahlung erfolgt zwischen September und Oktober — vorausgesetzt, der Hauptwohnsitz liegt mindestens 183 Tage in Österreich.
Die Höhe des Klimabonus richtet sich weiterhin nach der Wohngemeinde-Klassifizierung: Wien-Innenbezirke erhalten den Sockelbetrag, ländliche Gemeinden den höheren Regionalsatz.
Steuerlich gilt: Der Klimabonus ist einkommensteuerfrei und muss in der Arbeitnehmerveranlagung nicht angegeben werden. Auch sozialversicherungsrechtlich ist er neutral.
Wer 2025 keinen Klimabonus erhalten hat, sollte den Wohnsitz beim ZMR prüfen lassen — in vielen Fällen liegt es an einer fehlenden Hauptwohnsitzmeldung.
Steuerliche Sachverhalte sind selten schwarz oder weiß. Wir nehmen uns Zeit für Ihre konkrete Situation und finden gemeinsam die Lösung, die zu Ihnen passt.
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