Nach jahrelangem Warten ist das Nachhaltigkeitsberichtsgesetz (NaBeG) am 19.2.2026 in Kraft getreten. Vor allem im Hinblick auf die Umsetzung der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) ergeben sich massive Auswirkungen auf die Nachhaltigkeitsberichterstattung.
Das österreichische Nachhaltigkeitsberichtsgesetz setzt die EU-Richtlinie CSRD national um. Betroffen sind zunächst große Kapitalgesellschaften und kapitalmarktorientierte Unternehmen, ab 2027 dann auch der gehobene Mittelstand.
Berichtspflichtig sind insbesondere die ESG-Faktoren — Environmental, Social und Governance. Die Berichte müssen nach den European Sustainability Reporting Standards (ESRS) erstellt und vom Abschlussprüfer mit beschränkter Sicherheit bestätigt werden.
Für viele Unternehmen bedeutet das einen erheblichen Aufwand bei Datenerhebung, internen Kontrollsystemen und Berichtsprozessen. Wir empfehlen frühzeitig mit der Wesentlichkeitsanalyse zu beginnen — sie bestimmt, welche Themen tatsächlich berichtet werden müssen.
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Steuerliche Sachverhalte sind selten schwarz oder weiß. Wir nehmen uns Zeit für Ihre konkrete Situation und finden gemeinsam die Lösung, die zu Ihnen passt.
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