Die seit 1.1.2026 geltende Teilpension kann in der Regel bei der Pensionsversicherungsanstalt (PVA) beantragt werden und führt dazu, dass die Arbeitszeit reduziert wird und zugleich ein Teil der Pension bezogen werden kann.
Die Teilpension ersetzt schrittweise das frühere Modell der Korridorpension. Sie ermöglicht es Versicherten, ihre Arbeitszeit auf 40–75% zu reduzieren und parallel einen entsprechenden Anteil der Alterspension zu beziehen.
Wichtig: Die Teilpension wirkt sich später anrechnungsmindernd auf die volle Alterspension aus. Eine genaue Berechnung lohnt sich vor der Antragstellung.
Für Arbeitgeber bringt das Modell Flexibilität bei der Übergabe von Wissen und Verantwortung an jüngere Kollegen. Wir helfen bei der Vereinbarung von Teilpensions-Regelungen und der Berechnung der finanziellen Auswirkungen.
Steuerliche Sachverhalte sind selten schwarz oder weiß. Wir nehmen uns Zeit für Ihre konkrete Situation und finden gemeinsam die Lösung, die zu Ihnen passt.
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