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Vereinsrecht März 2026

Wann wird ein Verein zum „Großbetrieb“?

Gemeinnützige Vereine genießen weitreichende steuerliche Begünstigungen. Doch sobald wirtschaftliche Aktivitäten überhandnehmen, droht der Verlust der Gemeinnützigkeit oder die Einstufung als „Großbetrieb“ mit voller Steuerpflicht.

Die Grenze für unentbehrliche und entbehrliche Hilfsbetriebe wurde 2026 angehoben: Ab einem Jahresumsatz von 100.000 Euro muss ein Ausnahmebescheid beim Finanzamt beantragt werden.

Verschärft wurde dagegen die Behandlung von begünstigungsschädlichen Betrieben — etwa Vereinsgaststätten oder Sport-Bars. Hier kann bereits ein Umsatz ab 40.000 Euro die Gemeinnützigkeit gefährden, wenn er einen erheblichen Teil der Vereinstätigkeit ausmacht.

Für Vereine im Kunst- und Kulturbereich relevant: Verkaufsausstellungen, Werkverkäufe und Performances mit Eintrittsgeld sind in der Regel unentbehrliche Hilfsbetriebe und damit unschädlich — sofern sie satzungsgemäß sind.

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