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Sozialversicherung März 2026

Künstlersozialversicherung — neue Beitragsgrundlagen 2026

Die Künstlersozialversicherung wurde 2026 um zwei Punkte erweitert: einerseits ein erhöhter Zuschuss aus dem Künstler-Sozialversicherungsfonds, andererseits eine flexiblere Einkommensanrechnung für nebenberuflich tätige Kunstschaffende.

Selbständige Künstler:innen können seit 1.1.2026 einen erhöhten Zuschuss zu ihren Pensionsbeiträgen beantragen, sofern das Jahreseinkommen unter der zwölffachen Geringfügigkeitsgrenze liegt.

Neu ist auch die flexible Einkommensanrechnung: Schwankende Einnahmen aus Stipendien, Förderungen und Verwertungsabgaben werden nun über drei Jahre gemittelt — das verhindert plötzliche Beitragssprünge bei einem starken Förderjahr.

Wir betreuen seit Jahren Mandantinnen und Mandanten aus dem Kunst- und Kulturbereich und kennen die Eigenheiten der Künstlersozialversicherung. Wenn Sie unsicher sind, ob Sie unter die KSV fallen oder welche Beitragsgrundlage für Sie optimal ist — melden Sie sich.

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