Die Künstlersozialversicherung wurde 2026 um zwei Punkte erweitert: einerseits ein erhöhter Zuschuss aus dem Künstler-Sozialversicherungsfonds, andererseits eine flexiblere Einkommensanrechnung für nebenberuflich tätige Kunstschaffende.
Selbständige Künstler:innen können seit 1.1.2026 einen erhöhten Zuschuss zu ihren Pensionsbeiträgen beantragen, sofern das Jahreseinkommen unter der zwölffachen Geringfügigkeitsgrenze liegt.
Neu ist auch die flexible Einkommensanrechnung: Schwankende Einnahmen aus Stipendien, Förderungen und Verwertungsabgaben werden nun über drei Jahre gemittelt — das verhindert plötzliche Beitragssprünge bei einem starken Förderjahr.
Wir betreuen seit Jahren Mandantinnen und Mandanten aus dem Kunst- und Kulturbereich und kennen die Eigenheiten der Künstlersozialversicherung. Wenn Sie unsicher sind, ob Sie unter die KSV fallen oder welche Beitragsgrundlage für Sie optimal ist — melden Sie sich.
Steuerliche Sachverhalte sind selten schwarz oder weiß. Wir nehmen uns Zeit für Ihre konkrete Situation und finden gemeinsam die Lösung, die zu Ihnen passt.
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