Ab 1. Juli wird der Umsatzsteuersatz für ausgewählte Nahrungsmittel auf 4,9 % gesenkt, um zu einer finanziellen Entlastung bei den Einkäufen des täglichen Bedarfs beizutragen.
Die Senkung gilt für Grundnahrungsmittel: Brot, Milch, Eier, Obst, Gemüse, Reis und Teigwaren. Nicht erfasst sind Süßigkeiten, alkoholische Getränke und Fertiggerichte mit hohem Verarbeitungsgrad.
Für Handel und Gastronomie bedeutet das einen erheblichen Umstellungsaufwand: Kassen müssen umprogrammiert, Preisetiketten angepasst und die Buchhaltung entsprechend strukturiert werden.
Wir empfehlen, frühzeitig mit dem Kassendienstleister Kontakt aufzunehmen. Bei Mischbetrieben mit unterschiedlichen Steuersätzen ist eine saubere Trennung in der Registrierkasse entscheidend, um Probleme bei einer späteren Betriebsprüfung zu vermeiden.
Steuerliche Sachverhalte sind selten schwarz oder weiß. Wir nehmen uns Zeit für Ihre konkrete Situation und finden gemeinsam die Lösung, die zu Ihnen passt.
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