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Umsatzsteuer April 2026

Mehr Details zur Umsatzsteuersenkung auf Nahrungsmittel

Ab 1. Juli wird der Umsatzsteuersatz für ausgewählte Nahrungsmittel auf 4,9 % gesenkt, um zu einer finanziellen Entlastung bei den Einkäufen des täglichen Bedarfs beizutragen.

Die Senkung gilt für Grundnahrungsmittel: Brot, Milch, Eier, Obst, Gemüse, Reis und Teigwaren. Nicht erfasst sind Süßigkeiten, alkoholische Getränke und Fertiggerichte mit hohem Verarbeitungsgrad.

Für Handel und Gastronomie bedeutet das einen erheblichen Umstellungsaufwand: Kassen müssen umprogrammiert, Preisetiketten angepasst und die Buchhaltung entsprechend strukturiert werden.

Wir empfehlen, frühzeitig mit dem Kassendienstleister Kontakt aufzunehmen. Bei Mischbetrieben mit unterschiedlichen Steuersätzen ist eine saubere Trennung in der Registrierkasse entscheidend, um Probleme bei einer späteren Betriebsprüfung zu vermeiden.

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