Wer Wertpapiere zwischen Depots überträgt, sollte vorsichtig sein: Unter bestimmten Voraussetzungen unterstellt das Finanzamt eine Veräußerung — mit voller Kapitalertragsteuer-Pflicht, obwohl gar kein Verkauf stattgefunden hat.
Die Übertragung eines Wertpapierdepots auf eine andere Bank ist grundsätzlich steuerneutral — aber nur, wenn die Anschaffungsdaten und der historische Anschaffungspreis korrekt mit übermittelt werden.
Stolperfalle: Wechseln die Wertpapiere ins Depot eines anderen Steuerpflichtigen (z.B. zu einem Familienmitglied oder bei Schenkung), gilt das als Veräußerung — mit Realisierung sämtlicher stiller Reserven und 27,5 % KESt.
Wir empfehlen vor jeder Depotübertragung eine schriftliche Bestätigung der abgebenden Bank über die mitübermittelten Anschaffungsdaten. Im Zweifel kurz Rücksprache halten — eine ungewollte Veräußerung kostet schnell mehrere tausend Euro.
Steuerliche Sachverhalte sind selten schwarz oder weiß. Wir nehmen uns Zeit für Ihre konkrete Situation und finden gemeinsam die Lösung, die zu Ihnen passt.
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