Steuerliche und wirtschaftliche Entwicklungen, von uns aufbereitet für unsere Mandantschaft — mit besonderem Augenmerk auf Künstler:innen, Vereine und Non-Profit-Organisationen.
Nach jahrelangem Warten ist das Nachhaltigkeitsberichtsgesetz (NaBeG) am 19.2.2026 in Kraft getreten. Vor allem im Hinblick auf die Umsetzung der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) ergeben sich massive Auswirkungen auf die Nachhaltigkeitsberichterstattung.
Die seit 1.1.2026 geltende Teilpension kann in der Regel bei der Pensionsversicherungsanstalt (PVA) beantragt werden und führt dazu, dass die Arbeitszeit reduziert wird und zugleich ein Teil der Pension bezogen werden kann.
Ab 1. Juli wird der Umsatzsteuersatz für ausgewählte Nahrungsmittel auf 4,9 % gesenkt, um zu einer finanziellen Entlastung bei den Einkäufen des täglichen Bedarfs beizutragen.
Wer Wertpapiere zwischen Depots überträgt, sollte vorsichtig sein: Unter bestimmten Voraussetzungen unterstellt das Finanzamt eine Veräußerung — mit voller Kapitalertragsteuer-Pflicht, obwohl gar kein Verkauf stattgefunden hat.
Die Künstlersozialversicherung wurde 2026 um zwei Punkte erweitert: einerseits ein erhöhter Zuschuss aus dem Künstler-Sozialversicherungsfonds, andererseits eine flexiblere Einkommensanrechnung für nebenberuflich tätige Kunstschaffende.
Gemeinnützige Vereine genießen weitreichende steuerliche Begünstigungen. Doch sobald wirtschaftliche Aktivitäten überhandnehmen, droht der Verlust der Gemeinnützigkeit oder die Einstufung als „Großbetrieb“ mit voller Steuerpflicht.
Ab 1.1.2027 wird die elektronische Rechnung im B2B-Verkehr in Österreich verpflichtend. Das betrifft alle Unternehmer:innen, unabhängig von Größe oder Branche — PDF-Rechnungen reichen dann nicht mehr.
Der Klimabonus wird auch 2026 ausgezahlt, jedoch in regional differenzierter Höhe. Die Auszahlung erfolgt zwischen September und Oktober — vorausgesetzt, der Hauptwohnsitz liegt mindestens 183 Tage in Österreich.
Mit Wirkung 1.1.2026 wurde die Kleinunternehmer-Umsatzgrenze von 35.000 auf 55.000 Euro netto angehoben. Die Toleranzgrenze für einmalige Überschreitungen beträgt weiterhin 10 % — einmal in fünf Jahren.
Die Homeoffice-Pauschale wurde für 2026 neu strukturiert. Statt der bisher pauschalen 3 Euro pro Tag (max. 100 Tage) gibt es jetzt eine differenzierte Regelung mit Nachweispflicht.
Der Investitionsfreibetrag (IFB) wurde bis Ende 2027 verlängert und um zwei Punkte erweitert: höhere Sätze für ökologische Investitionen und eine vereinfachte Antragstellung für Kleinbetriebe.
Mit Jahresbeginn 2026 sind mehrere arbeitsrechtliche Änderungen in Kraft getreten. Wir haben die wichtigsten zusammengefasst.
Die steuerliche Absetzbarkeit von Kinderbetreuungskosten wurde 2026 neu geregelt. Statt des bisherigen Absetzbetrags gibt es nun einen Sonderausgabenabzug bis 2.500 Euro pro Kind und Jahr.
Die Registrierkassenverordnung wurde Ende 2025 punktuell angepasst. Vor allem das Sicherheits-Update der elektronischen Signatur und die Pflicht zur Cloud-Sicherung sind für viele Betriebe neu.
Die Liste der spendenbegünstigten Einrichtungen wurde Ende 2025 aktualisiert. Erstmals dabei sind auch zahlreiche Kunst- und Kulturvereine — bisher waren steuerbegünstigte Spenden in diesem Bereich kaum möglich.
Das Bundesministerium für Finanzen hat im November 2025 einen aktualisierten Erlass zur Besteuerung von Kryptowerten veröffentlicht. Vor allem die Behandlung von Staking, Lending und NFTs ist nun klarer geregelt.